19
Mrz
2013

19-03-2013

Brandenburg kritisiert FDP-Nein zum NPD-Verbotsantrag

Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) wirft der Bundes-FDP gefährliche Ignoranz vor. Deren Chef Philipp Rösler hatte zuvor erklärt, seine Partei werde einem NPD-Verbotsantrag der Bundesregierung nicht zustimmen.

Berlin - Die brandenburgische Landesregierung hat die ablehnende Haltung der FDP zu einem eigenen NPD-Verbotsantrag der Bundesregierung kritisiert. Politisch Verantwortliche in Bund und Ländern könnten in diesen Tagen ein "klares Signal des Handelns gegen Rechtsextremismus" setzen, erklärte Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Potsdam. "Es würde die Entschlossenheit unserer Demokratie dokumentieren, wenn neben den Bundesländern Bundesregierung und Bundestag einen NPD-Verbotsantrag stellen würden", ergänzte er.

FDP-Chef Philipp Rösler hatte am Montag erklärt, die Minister seiner Partei in der Bundesregierung könnten einem eigenen Antrag nicht zustimmen. Damit ist unwahrscheinlich geworden, dass es diesen Antrag überhaupt gibt, da Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine einmütige Entscheidung will. Das Kabinett entscheidet am Mittwoch darüber.
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Platzeck kritisierte Röslers Satz, wonach man Dummheit nicht verbieten könne. Dies "zeugt von gefährlicher Ignoranz und Verharmlosung des Rechtsradikalismus", sagte er.

Der Bundesrat hatte im Dezember beschlossen, einen neuen NPD-Verbotsantrag zu stellen. Ob der Bundestag als drittes berechtigtes Verfassungsorgan einen Antrag stellen wird, ist noch unklar. Es ist der zweite Versuch, die rechtsextreme Partei zu verbieten. 2003 scheiterte ein Verfahren wegen der V-Leute des Verfassungsschutzes, die bis in die Führungsriege der Partei in das Geschehen verstrickt waren. (epd)

Quelle: http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/734932/

Schlecker-Familie zahlt zehn Millionen Euro für Grundstück-Tricks

Kurz vor der Insolvenz übertrug Drogerie-Pleitier Anton Schlecker seinen Familienmitgliedern noch schnell Häuser und Grundstücke. Deshalb muss er jetzt Millionen an den Insolvenzverwalter zahlen. Die Gläubiger warten allerdings auf viel mehr Geld.

Eines der letzten Kapitel des Dramas um den Milliarden-Pleitier Anton Schlecker und seine Drogeriekette ist zu Ende. Im Streit um übertragenes Vermögen aus dem Unternehmen haben sich Insolvenzverwalter und Familie auf einen Vergleich geeinigt. Die Schleckers zahlen 10,1 Millionen Euro, wie ein Sprecher von Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz mitteilte. So werde ein komplizierter Gerichtsprozess verhindert. "Die Familie hat sich in dieser Sache sehr kooperativ verhalten", sagte er.

Der einstige Drogeriekönig Anton Schlecker soll Geld in Sicherheit gebracht und auf seine Familie übertragen haben. Der Insolvenzverwalter hatte daher darauf gepocht, dass dieses Vermögen zurückgezahlt werden müsse. Es handelt sich allerdings bei dem Betrag nur um einen Bruchteil der Hunderten von Millionen Euro, den Gläubiger von Schlecker haben wollen.

In den Monaten nach der Pleite war bekanntgeworden, dass der Firmengründer sein zwei Millionen Euro teures Privathaus vor der Insolvenz an seine Frau übertragen hatte. Ein weiteres Grundstück soll an seinen Sohn gegangen sein. Schlecker führte das einstige Drogerie-Imperium als sogenannter eingetragener Kaufmann, weswegen er mit seinem gesamten Privatvermögen haftete. Insolvenzverwalter Geiwitz durfte daher auf Jahre zurück auch private Finanzströme prüfen.

Ein Schlecker-Sprecher präzisierte die Entscheidung: "An Angehörige übertragenes Barvermögen muss zurückgezahlt werden. Die übertragenen Immobilien und Sachgüter werden von Angehörigen zu Summen ausgelöst, die unabhängige Gutachten jeweils als realistischen Marktwert ausweisen." Er gab auch bekannt, dass Käufer für die ersten beiden Schlecker-Regionallager, im niedersächsischen Melle sowie im baden-württembergischen Empfingen, gefunden worden seien.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/drogeriekette-schlecker-familie-zahlt-zehn-millionen-euro-fuer-grundstuecks-tricks-1.1628202

Warum der Deal im Strafprozess erlaubt ist

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Sogenannte "Deals" im Strafprozess sind grundsätzlich verfassungsgemäß. Allerdings gaben die Karlsruher Richter allen Beteiligten strengere Auflagen mit. Was heißt das nun für die Praxis? Und wo liegen die Probleme? Der ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam beantwortet für tagesschau.de die wichtigsten Fragen.

Was versteht man unter einem "Deal"?


Unter einem "Deal" versteht man eine Absprache der Verfahrensbeteiligten in einem Strafprozess (Verteidigung, Gericht, Staatsanwaltschaft) mit dem Inhalt: Geständnis gegen einen Strafrabatt. Oft wird ein "Deal" gleich zu Beginn des Verfahrens besiegelt, dann gibt es ein schnelles Urteil.


Wie war es im konkreten Fall?


Einem Berliner Polizisten wurde vorgeworfen, er habe bei einer seiner Routinekontrollen unverzollte Zigaretten an sich genommen und dabei seine Waffe getragen. Das sei schwerer Raub. Gleich zu Beginn des Prozesses kam das "Angebot": bei Geständnis zwei Jahre auf Bewährung, sonst drohen vier Jahre Gefängnis. Der Kläger sagt, er habe sich unter Druck gefühlt und daher den Anklagevorwurf bestätigt. Beweise wurden nicht geprüft. Später widerrief er das Geständnis, aber das änderte nichts. Sein Urteil wurde auch in der Revision bestätigt.


Warum sind "Deals" attraktiv?


Für alle Beteiligten wird es im wahrsten Sinne ein "kurzer Prozess". Das ist in Zeiten riesiger Aktenberge, Personalmangel und langer Wirtschaftsprozesse verführerisch für die Justiz. Schuldige Angeklagte können sich so oft eine Haft ersparen, weil auf die höchst mögliche Strafe mit Bewährung hin "gedealt" wird, also zwei Jahre. Für Verbrechensopfer kann es besser sein, nicht die Qual eines langen Prozesses durchstehen.


Wo liegen die Probleme?


Der deutsche Strafprozess ist nicht auf das Aushandeln von Strafe angelegt. Das Prinzip lautet: Das staatliche Gericht klärt von Amts wegen den Sachverhalt und entscheidet dann, welche Strafe der Schuld angemessen ist. Verhandeln ist also eine Art Systembruch, der nur in engen Grenzen zulässig ist. In der Praxis merkte man: Unter Druck abgegebene sogenannte "Formalgeständnisse" ("alles so wie in der Anklage") wurden gar nicht mehr überprüft. Manche Strafen waren daher wohl zu hoch, andere vielleicht zu niedrig, gerade in Prozessen gegen prominente oder vermögende Personen. Und: Es fand viel im Hinterzimmer statt, nicht in der öffentlichen Verhandlung - wie eigentlich nötig.


Was hat der Gesetzgeber getan?


Der Bundesgerichtshof hatte die Absprachen immer kritisch gesehen und zuletzt 2005 enge Grenzen festgelegt. Der Gesetzgeber hat dies 2009 in ein Gesetz gegossen. Absprachen sind danach unter strengen Voraussetzungen möglich, darunter: Auch Geständnisse müssen überprüft werden, die Absprache muss in der Hauptverhandlung stattfinden und genau protokolliert werden, auf Rechtsmittel darf man nicht sofort verzichten. Soviel Transparenz wie möglich, lautete insgesamt die Devise.


Hat das etwas gebracht?


Wohl nicht. Eine vom Bundesverfassungsgericht für das Verfahren in Auftrag gegebene Studie belegt, dass die Justiz sich in der Praxis in einer hohen Zahl von Fällen nicht an die Voraussetzungen hält und häufig "informelle" Absprachen trifft.


Was hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden?


Das Gesetz an sich sei in Ordnung, weil es strenge Voraussetzungen für Absprachen regele. Das Problem sei die Praxis. Es gebe ein massives "Vollzugsdefizit". Das heißt: Die Regeln werden oft nicht beachtet. Der Gesetzgeber müsse nun genau beobachten, ob das so weiter geht, und wenn ja, stärkere Kontrollen einbauen. Das Urteil ist aber vor allem ein flammender Appell an alle Akteure der Justiz. Präsident Voßkuhle sagte in der Einführung: "Sie, die Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte sind es, die im Alltag dafür Sorge tragen müssen, dass die verfassungsrechtlich verbürgten Grundsätze des Strafverfahrens nicht durch allgemeine Praktikabilitätserwägungen überspielt werden, auch wenn dies im Einzelfall viel Aufwand und Mühe kostet."


Was heißt das für den konkreten Fall?


Die Verurteilung des Berliner Polizisten wurde aufgehoben, weil das Gericht ein "inhaltsleeres Formalgeständnis" akzeptiert habe. Das sei ein untersagter "Handel mit der Gerechtigkeit". Das bedeutet: Es muss ein neues Verfahren geben, in dem der Sachverhalt aufgeklärt wird. Ist der Polizist unschuldig, kann er nun einen Freispruch erreichen.


Welche Kontrollen sieht das Bundesverfassungsgericht nun vor?


Wichtig ist, wie der "Appell" aus Karlsruhe in der Praxis kontrolliert und umgesetzt wird. Das Urteil nimmt zum einen die Staatsanwälte in die Pflicht. Sie müssten darauf achten, dass unzulässige Absprachen erst gar nicht getroffen werden, zumindest aber entsprechende Urteile mit Rechtsmitteln angreifen. Außerdem verlangt Karlsruhe vom Bundesgerichtshof als oberste Strafinstanz, Absprachen strenger zu kontrollieren und unzulässige "Deals" aufzuheben.


Wird sich in der Praxis dadurch etwas ändern?


Sicher ist das nicht. Es hängt bei aller verstärkten Kontrolle viel von der Bereitschaft aller Beteiligten in Strafverfahren ab, sich an die gesetzlichen Regeln auch in der Praxis zu halten. Auch wenn das eigentlich selbstverständlich erscheint.

Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/faqdeals100.html

EU-Staaten und Parlament vereinbaren Bankenaufsicht

Der nächste Schritt in Richtung Bankenunion ist gemacht: EU-Staaten und Europaparlament haben sich auf die gemeinsame Bankenaufsicht für die Eurozone geeinigt. Das Zypern-Rettungspaket könnte allerdings noch für Ärger sorgen.

EU-Staaten und Europaparlament haben sich auf die gemeinsame Bankenaufsicht für die Eurozone geeinigt. Das teilte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier am Dienstag in Brüssel mit. Die irische EU-Ratspräsidentschaft äußerte sich gleichzeitig entsprechend auf dem Online-Kurznachrichtendienst Twitter.

Die EU-Finanzminister hatten sich im Dezember auf das Megaprojekt geeinigt. Die Aufsicht soll schrittweise bis März 2014 bei der Europäischen Zentralbank (EZB) aufgebaut werden. Die einheitliche Kontrolle ist ein zentraler Baustein einer europäischen Bankenunion – sie soll die Finanzbranche sicherer machen.

Das Europaparlament ist in die Gesetzgebung für die Aufsicht eingebunden. Die Volksvertretung und die EU-Staaten müssen den Kompromiss der Unterhändler später noch förmlich billigen. Mit der geplanten Zwangsabgabe auf zyprische Bankkonten erhält das Vorhaben einer europäischen Bankenunion allerdings einen schweren Rückschlag, meinten Experten. Zu der Bankenunion soll auch eine gegenseitige Unterstützung bei der Einlagensicherung gehören. Dieses Vorhaben ist allerdings noch umstritten.

Quelle: http://www.focus.de/finanzen/news/staatsverschuldung/kontrolle-fuer-die-euro-zone-eu-staaten-und-parlament-vereinbaren-bankenaufsicht-_aid_943391.html

Das katastrophale Irak-Erbe des George W. Bush

Vor zehn Jahren sind die USA in den Irak einmarschiert. Die Invasionsbilanz ist verheerend: Das Land ist zermürbt von Gewalt, Korruption und Nepotismus.

Barack Obama hat das Kapitel für sich abgeschlossen. Kommenden Mittwoch, am zehnten Jahrestag des amerikanischen Irak-Feldzuges, ist er zwar im Nahen Osten unterwegs. Doch die Reise geht nicht nach Bagdad, sondern nach Israel und in die palästinensischen Gebiete. Der US-Präsident nimmt einen weiteren Anlauf, Frieden zu stiften in einer Region, die nicht zuletzt durch den Irak-Einmarsch vor zehn Jahren zu den gewalttätigsten und instabilsten auf der Welt zählt.

"Die verheerenste außenpolitische Entscheidung in der Geschichte Amerikas" nannte der bekannte US-Kolumnist Peter van Buren den Entschluss von Obama-Vorgänger George W. Bush, Saddam Hussein mit einem Krieg zu stürzen. Mehr als 190.000 Menschen starben seither nach einer aktuellen Studie der Brown University in den USA, 16.000 Menschen aus den Bürgerkriegsjahren 2006 bis 2008 werden immer noch vermisst. 60 Milliarden Dollar Aufbaumittel sind in das ramponierte Land geflossen, "mit geringen positiven Effekten", wie jetzt der Abschlussbericht des US-Bevollmächtigen für die Rekonstruktion im Irak bilanzierte. Acht Milliarden sind spurlos verschwunden, insgesamt wird der Krieg im Zweistromland die USA bis 2053 laut der Brown-Studie 2,2 Billionen Dollar kosten.

Auch die innere Stabilität macht 15 Monate nach dem endgültigen Abzug der US-Armee keine Fortschritte, ganz im Gegenteil. Nach wie vor sind die Iraker nicht Herr im eigenen Haus. Kaum ein Tag vergeht ohne Bombenanschläge, obwohl mittlerweile auf 50 Einwohner ein Polizist oder Soldat kommt. Im Jahr 2012 wurden nach einer Bilanz von Iraq Body Count insgesamt 4.471 Iraker Opfer politisch motivierter Gewalt, der höchste Stand seit 2009, und gut 400 Tote mehr als im Vorjahr 2011.

Die Sunniten begehren auf

Zum zehnten Jahrestag der US-Invasion sind allein in Bagdad mindestens 50 Menschen bei Bombenanschlägen getötet worden. Betroffen waren am Dienstag schiitische Viertel in Bagdad und südlich der Hauptstadt. Ärzte sprachen von 160 Verletzten. Mehrere Autobomben sind in der Nähe eines beliebten Marktes explodiert. Vergangene Woche starben in Bagdad 22 Menschen, 30 wurden verletzt, als Attentäter mit synchronisierten Bomben drei Ministerien beschädigten und sich ein stundenlanges Gefecht mit Sicherheitskräften lieferten. Doch auch in den Provinzen gärt es. "Wir leben wie Außenseiter" skandierten die Demonstranten in den zentralirakischen Städten Ramadi und Fallujah.

Immer wieder blockieren Tausende die Autobahn zwischen Bagdad und Jordanien, eine der wichtigsten Verkehrsadern des Landes. "Raus mit dem Iran" und "Maliki ist ein Lügner", riefen sie wütend – der Irak erlebt seit drei Monaten die größte Protestwelle der sunnitischen Minderheit seit dem Sturz von Saddam Hussein. Ausgelöst wurden die anhaltenden Unruhen Ende 2012, als Regierungschef Nuri al-Maliki neun Leibwächter des sunnitischen Finanzministers Rafaie al-Esawi verhaften ließ.

Ihnen wird vorgeworfen, an politischen Auftragsmorden beteiligt zu sein. Ein Jahr zuvor hatte sich der Premier bereits in einer ähnlichen Aktion den sunnitischen Vizepräsidenten Tareq al-Hashemi vorgeknöpft. Dieser floh in die Türkei ins Exil, während er zu Hause "wegen terroristischer Tätigkeiten" zum Tode verurteilt wurde. Finanzminister Rafaie al-Esawi ist inzwischen zurückgetreten, ebenso Landwirtschaftsminister Ezzedine al-Dawleh, sie waren zwei der wichtigsten Vertreter der Sunniten im Kabinett Maliki.

Quelle: http://www.zeit.de/politik/ausland/2013-03/irak-krieg-10-jahre

Gläubiger US-Manager führt Aufständische an

Er ist westlich geprägt und ein gläubiger Muslim: Ghassan Hitto ist der neue Chef der Übergangsregierung der syrischen Opposition. Hitto war ein "Konsenskandidat", leicht wird sein Job dennoch nicht.

Rund 25 Jahre lang arbeitete Ghassan Hitto in den USA in der Telekommunikationsbranche. Dann schmiss der Manager im November seinen Job, um sich "in die syrische Revolution einzureihen". Jetzt steht er an deren Spitze: Die syrische Opposition wählte Hitto zu ihrem Übergangsregierungschef. In dieser Funktion soll er eine Verwaltung für die Gebiete aufbauen, welche die Aufständischen im Kampf gegen Syriens Staatschef Baschar al Assad im Norden und Osten des Landes bereits kontrollieren.

Hitto wurde im Jahr 1963 in der syrischen Hauptstadt Damaskus geboren, doch den Großteil seines Lebens verbrachte er in den USA. Nach einem Studium der Mathematik und Informatik setzte er in den 1990er Jahren noch einen Masterabschluss in Betriebswirtschaftslehre oben drauf. Neben seinem Beruf brachte sich Hitto in die Gesellschaft vor Ort in Texas ein. Dort engagierte er sich auch jahrelang für die Islamschule Brighter Horizons Academy.

Unterstützung von Islamisten und Liberalen
Der erste Chef der Rebellenregierung ist durch sein Leben in den USA westlich geprägt, zugleich aber auch ein gläubiger Muslim. "Hoffnung kommt von Allah, unsere Brüder und Schwestern in Syrien haben das schon vor langer Zeit verstanden", sagte der großgewachsene Mann mit grau werdenden Haaren und Schnurrbart bei einer Spendenveranstaltung im vergangenen Jahr. Allah werde sich um Syrien kümmern - "jetzt aber müssen wir aktiv werden".

Im Jahr 2011 gründete Hitto die Gruppe Koalition Freies Syrien und zog im Jahr 2012 in den Vorstand des Syrisch-Amerikanischen Rats ein. In der Dachorganisation der Opposition, der Syrischen Nationalen Koalition, übernahm er die Zuständigkeit für humanitäre Hilfe und organisierte diese von der Türkei aus.

Bei der Wahl zum Chef der Gegenregierung in Istanbul sei er ein "Konsenskandidat" gewesen, hieß es bei den Vertretern der Aufständischen. Die Islamisten hätten ihn ebenso unterstützt wie das liberale Lager. Trotzdem gab es deutliche Spannungen bei der Wahl, einige Delegierte verließen den Sitzungssaal noch vor der Abstimmung.

Treffen mit den Chefs der verschiedenen Rebellengruppen
Gelobt wurde Hitto in Istanbul für seine diplomatischen Fähigkeiten. Dadurch sei es ihm bislang gelungen, die notwendigen Finanzmittel für humanitäre Hilfe im Bürgerkriegsland Syrien zu mobilisieren. Diese Diplomatie kann der neue Regierungschef nun gleich auf die Probe stellen. Eine der ersten Aufgaben des neuen Übergangsregierungschefs wird es sein, die Aufständischen vor Ort für sich und sein Kabinett zu gewinnen. Nach Angaben eines Vertreters des Oppositionsbündnisses wird der Premier voraussichtlich schon bald nach Syrien reisen und die Chefs der verschiedenen Rebellengruppen treffen.

Hitto ist nicht das einzige Mitglied seiner Familie, der sich dem Aufstand gegen Assad anschloss. Eines seiner vier Kinder, sein Sohn Obaida, kämpft seit dem vergangenen Jahr in Syrien auf Seiten der Rebellen. Der Vater versuchte lange, ihn davon abzuhalten, wie er der "New York Times" erzählte. Obaida habe dann aber die Familie verlassen, als er selbst auf einer Dienstreise gewesen sei. "Ihr habt das aus mir gemacht, was ich bin, jetzt aber muss ich gehen und tun, was ich tun muss", hinterließ Obaida damals als Nachricht an seine Eltern.

Quelle: http://www.stern.de/politik/ausland/syrien-glaeubiger-us-manager-fuehrt-aufstaendische-an-1986263.html
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