20
Mrz
2013

20-03-2013

Ankara vermutet Linksextreme DHKP-C hinter Attentat

Die türkische Regierung verdächtigt die linksextreme Gruppe DHKP-C zwei Anschläge in der türkischen Hauptstadt Ankara verübt zu haben. Eine entsprechende Untersuchung sei eingeleitet worden, wie Vizepremier Bülent Arinc am Mittwoch sagte.

Unbekannte hatten am Vorabend zwei Handgranaten auf einen Anbau des Justizministeriums geworfen, während weitere Angreifer gleichzeitig eine Panzerfaust auf das Hauptquartier der regierenden AK-Partei von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan abfeuerten. Verletzt wurde bei dem Attentat niemand.

Die Panzerfaust traf das AKP-Gebäude nach Presseberichten im siebten Stockwerk, in dem Erdogans Büro liegt. Vizepremier Arinc sagte, die Beweise ließen auf eine Täterschaft der Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) schließen. Ein Bekennerschreiben der linksextremen Gruppe, die für die Errichtung eines kommunistischen Systems in der Türkei kämpft, lag zunächst nicht vor. Regierungschef Erdogan sagte während eines Besuches in Dänemark am Mittwoch, es gebe handfeste Beweise im Zusammenhang mit den Anschlägen.

Am 1. Februar hatte sich ein kurz zuvor aus Deutschland eingereister Aktivist der DHKP-C im Eingangsbereich der US-Botschaft in Ankara in die Luft gesprengt und einen Wachmann mit in den Tod gerissen. Vorangegangen war eine Verhaftungswelle der türkischen Polizei gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der in der Türkei und auch in Deutschland verbotenen Gruppe.

Quelle: http://www.n-tv.de/ticker/Ankara-vermutet-Linksextreme-DHKP-C-hinter-Attentat-article10335956.html

Berlusconi will beim Unterhalt sparen

Drei Millionen Euro im Monat bekommt Veronica Lario von ihrem Ex-Mann Silvio Berlusconi. Viel zu viel, findet Italiens Ex-Ministerpräsident. Der Multimillionär will den Unterhalt drücken.


Der italienische Ex-Regierungschef und Milliardär Berlusconi ficht die monatliche Unterhaltszahlung in Höhe von drei Millionen Euro für seine frühere Ehefrau Veronica Lario an. Wie italienische Medien am Dienstag übereinstimmend berichteten, reichten Berlusconis Anwälte in der vergangenen Woche beim Mailänder Berufungsgericht einen entsprechenden Antrag ein.

Ein Gericht in Mailand hatte einen Unterhalt von 36 Millionen Euro im Jahr - 100.000 Euro pro Tag - festgesetzt. Nur so könne die 56-Jährige nach der Scheidung ein Leben führen, wie sie es in der Zeit mit dem Cavaliere gewohnt gewesen sei.

Junge Frauen und ein Rosenkrieg
Mit einer ersten Anhörung wird für April gerechnet. Sollte der Einspruch angenommen werden, würden die Zahlungen bis zur Entscheidung der Berufungsinstanz ausgesetzt, heißt es. Lario war die zweite Ehefrau des 76-Jährigen, dessen "Bunga-Bunga"-Partys mit deutlich jüngeren Frauen Schlagzeilen machten - und ihm einen Prozess eintrugen.

Lario hatte im Mai 2009 nach 30 Jahren Zusammenlebens und 19 Jahren Ehe die Scheidung von ihrem Mann eingereicht. Die frühere Schauspielerin begründete dies mit der Schwäche Berlusconis für junge Frauen. Anschließend lieferten sich die beiden einen Rosenkrieg.

Quelle: http://www.stern.de/politik/ausland/100000-euro-pro-tag-berlusconi-will-beim-unterhalt-sparen-1986468.html

Stomausfall in Fukushima: Kühlsysteme arbeiten teilweise wieder

Nach einem Stromausfall in Fukushima ist anscheinend die schlimmste Gefahr vorüber. Ein Teil der Kühlsysteme des Atomkraftwerkes konnte wieder in Betrieb genommen werden.

Zwei Jahre nach der Atomkatastrophe ist in Fukushima noch längst nicht alles wieder in Ordnung: Ein Stromausfall hat die Kühlsysteme von drei Reaktoren ausfallen lassen. Wie die BBC berichtet, hat der Betreiber Tepco nach eigenen Angaben die Kühlung für ein Becken mit abgebrannten Brennelementen wieder in Gang setzen können. Mehr...

Die ausgefallenen Kühlsysteme der zwei weiteren Reaktoren sollen folgen. Tepco gab an, das heisseste Kühlbecken habe eine Temperatur von 30,5 Grad gehabt und liege damit deutlich unter der Sicherheitsgrenze von 65 Grad. Es bestehe keine Gefahr, dass Strahlung austreten könne. Die japanische Regierung verwies darauf, dass Tepco alles unternehme, um das Problem zu lösen.

Quelle: http://www.stern.de/panorama/stromausfall-in-fukushima-kuehlsysteme-arbeiten-teilweise-wieder-1986693.html

Twitter erhält Patent auf Kurzmitteilungs-Dienst

San Francisco/Berlin (dpa) - Die Gründer von Twitter haben ein Patent für die Grundfunktion ihres eigenen Kurznachrichten-Dienstes erhalten.

Das Patent für die geräteunabhängige Kommunikation des Dienstes wurde vom US-Patentamt an Jack Dorsey und Christopher Isaac («Biz») Stone erteilt.

Darunter fällt zum Beispiel das Senden von Nachrichten an Follower statt an bestimmte Empfänger, wie es bei Twitter üblich ist. Dort folgen Nutzer anderen selbst ausgewählten Nutzern und erhalten dann deren Tweets.

Die Beschreibung des Patents umfasst darüber hinaus auch die gleichzeitige Verbreitung und den Empfang von Nachrichten über Internet-Links, E-Mail, SMS oder Instant Messaging sowie über eine Programmschnittstelle (API).

Eine dem Patentantrag angehängte Skizze zeigt schematisch die Wege, über die die Nachrichten transportiert werden. Den Antrag dafür hatten die beiden Gründer bereits 2007 eingereicht. Stone verbreitete seine Freude darüber am selben Tag in einem Tweet: «Schau, Mama, ich bin offiziell ein Erfinder (mein Traum als Kind)!».

Twitter wird dieses Patent vermutlich nicht aktiv im Wettbewerb mit anderen Sozialen Netzwerken einsetzen. «Wie viele Unternehmen beantragen wir Patente für etliche von unseren Erfindungen», teilte das Unternehmen in San Francisco dem Portal «The Verge» mit. «Wir denken auch viel darüber nach, wie diese Patente in Zukunft genutzt werden können.» Deshalb wolle Twitter die Kontrolle darüber auch in den Händen der Entwickler und Ingenieure belassen.

Twitter verwies dabei auf die interne Patent-Vereinbarung («Innovator's Patent Agreement»). Danach sollen Patente dafür sorgen, dass die Kontrolle über die Erfindungen in den Händen der Ingenieure und Designer bleibt. Twitter werde diese Patente nur für «defensive Zwecke» einsetzen.

Twitter setzt sich damit von anderen Silicon-Valley-Firmen wie Oracle ab. Der Datenbank-Hersteller hatte beispielsweise nach der Übernahme von Sun Microsystems Patente zur Java-Technologie von Sun gegen den ausgesprochenen Willen der Erfinder in einem Patent-Verfahren gegen Google verwendet.

Quelle: http://www.zeit.de/news/2013-03/20/internet-twitter-erhaelt-patent-auf-kurzmitteilungs-dienst-20152040

Karlsruhe kippt generelles Hundeverbot

Die Hundehaltung in einer Mietwohnung darf vom Vermieter der Immobilie nicht generell verboten werden. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt in einem Urteil entschieden. Entsprechende Klauseln in Mietverträgen sind nichtig

Es ging um einen kleinen Mischlingshund in einer Wohnung in Gelsenkirchen. Ein Mieter hatte sich das Tier angeschafft - und damit, jedenfalls nach Ansicht des Wohnungsbesitzers, gegen seinen Mietvertrag verstoßen. Dort war festgelegt, dass der Mieter verpflichtet sei, "keine Hunde und Katzen zu halten". Eine Standardklausel in zahllosen Mietverträgen überall in Deutschland.

Der Mieter wollte das nicht hinnehmen und klagte - mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat den Passus jetzt für nichtig erklärt (Az.: VIII ZR 168/12). Vermieter dürfen die Haltung von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht generell verbieten, entschied das Gericht in Karlsruhe. Derartige Klauseln in Mietverträgen stellen den Richtern zufolge eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und seien deshalb unwirksam.

Ob ein Mieter ein Haustier in seiner Wohnung halten dürfe, müsse von Fall zu Fall entschieden werden. Die Unwirksamkeit des generellen Verbots führe nicht dazu, "dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann", stellte der 8. Zivilsenat des BGH klar. Vielmehr müsse eine "umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen". Vermieter können die Tierhaltung nach einer Einzelfallprüfung auch jetzt noch verbieten - und zwar dann, wenn die "Störfaktoren" überwiegen.

Schon bisher waren Kleintiere wie Vögel, Fische, Meerschweinchen oder Hamster von den allgemeinen Klauseln ausgenommen. Bei ungewöhnlichen Tieren wie Echsen oder Schlangen kommt es immer auf den Einzelfall an. "Gefährliche Tiere wie giftige Spinnen darf der Vermieter verbieten", sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund. Bei ungefährlichen Exoten steht immer der Hausfrieden im Vordergrund. "Wenn die Schlange für Nachbarn unangenehm ist, kann das für ein Verbot ausreichen."

Das mieterfreundliche Urteil bedeutet ein Happy End für einen kleinen kranken Jungen, für den die Eltern auf ärztliches Anraten einen Hund angeschafft hatten. Obwohl der nur 20 Zentimeter hohe Mischlingshund in dem Mietshaus laut BGH "allseits wohl gelitten war", forderte die Vermieterin, eine Wohnungsgenossenschaft in Gelsenkirchen, dass der Hund binnen vier Wochen wieder ausziehen sollte.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-des-bundesgerichtshofes-vermieter-duerfen-kein-hundeverbot-aussprechen-1.1629123

SPORT:

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